Antragberechtigt ist grundsätzlich ein Verein bzw. eine Vereinigung. Beide (Verein/Vereinigung) müssen rechtlich ansprechbar sein, da ja in Folge des Antrages ein rechtsgültiger Bescheid ausgestellt wird.

Zusätzlich zur Erhöhung der zulässigen Flughöhe gibt es auch die Möglichkeit, andere Bedingungen anhand der Risikobewertung zu beantragen, z.B.: den Betrieb von Flugmodellen mit einem Gewicht größer als 25 kg, Flugbetrieb mit Jugendlichen im Rahmen eines Vereines und dergleichen mehr.

Artikel (2):
Die in Absatz 1 genannte Genehmigung kann auf der Grundlage einer der folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

a) einschlägige nationale Vorschriften (kommt in Österreich nicht zur Anwendung, weil keine Rechtsgrundlage existiert)

b) bewährte Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen, die gewährleisten, dass

i) Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, Kenntnis der Bedingungen und Beschränkungen haben, die in der von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung festgelegt sind;

ii) Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, dabei unterstützt werden, die Mindestkompetenz für den sicheren UAS-Betrieb im Einklang mit den in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen zu erlangen;

iii) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung angemessene Maßnahmen ergreift, wenn er/sie Kenntnis davon erhält, dass ein Fernpilot, der UAS im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen betreibt, den in der Genehmigung genannten Bedingungen und Beschränkungen nicht genügt, und die zuständige Behörde entsprechend informiert;

iv) der Flugmodell-Verein oder die Flugmodell-Vereinigung der zuständigen Behörde auf Verlangen die für Aufsichts- und Monitoringzwecke notwendigen Unterlagen vorlegt.

Wir als Österreichischer AeroClub unterscheiden grundsätzlich zwischen der Einzelmitgliedschaft von Modellflugsportpiloten (Vorzüge der Mitgliedschaft sind z.B. eine ordnungsgemäße Versicherung, der Bezug unseres prop-Magazins, die Teilnahmeberechtigung an Bewerben, …) und der Mitgliedschaft von Vereinen.

Die Mitgliedsvereine erhalten für ihren Mitgliedsbeitrag Unterstützung bei Behördenwegen, in der Interessensvertretung, bei den erforderlichen Dokumentationen sowie bei der Erstellung von Checklisten. Zudem gibt es für Vereinsmitglieder eine Vereinshaftpflichtversicherung im Rahmen der Mitgliedschaft.

Aus diesem Zugang heraus bieten wir unseren Mitgliedsvereinen auch die Unterstützung bei der Antragstellung nach Artikel 16 / 2b an.

Selbstverständlich steht es jedermann frei, einen Verein oder eine Vereinigung zu gründen und selbst einen Antrag gem. EU-VO 947 / 2019 Art. 16 2b an die zuständige Behörde (=ACG) zu stellen.
In diesem Fall müssen die erforderlichen Unterlagen selbst erstellt, zusammengestellt und erarbeitet werden (sofern der Verein nicht Mitglied beim ÖAeC wird).

Bei komplett gelieferten Unterlagen kann man bei der ACG mit einer Bearbeitung zwischen 4 und 6 Monaten rechnen.

Kosten:
Aus heutiger Sicht entstehen seitens der Behörde Kosten in der Größenordnung von EUR 600,- pro Antrag.

Förderung:
Die Bundessektion Modellflugsport fördert sowohl Erst- als auch Verlängerungsanträge ihrer Vereine mit einem Pauschalbetrag von € 300.-

Voraussetzung: Die Anträge müssen nach den Richtlinien des ÖAeC/Sektion Modellflugsport erstellt und diesem zur Kenntnis gebracht werden.

Der Erstbescheid gemäß Artikel 16 hat eine Geltungsdauer von 2 Jahren, eine etwaige Verlängerung wird dann 4 Jahre gültig sein.

Hier muss man unterscheiden wo der Modellflugplatz liegt:

 
Auf der grünen Wiese außerhalb von Kontrollzonen oder Sicherheitszonen (Radius 2,5 km)
Man muss den Modellflugbetrieb nach den 4 Eckpfeilern der offenen Kategorie durchführen:

Max 120m Flughöhe
Max. 25kg Abfluggewicht
150m Mindestabstand des Flugbereichs zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und  Erholungsgebieten
Es dürfen keine unbeteiligten Personen gefährdet werden.
Die offene Kategorie ist vom zukünftigen U-Space NICHT ausgenommen.

In Zukunft gibt es NUR mehr Artikel 16 Bescheide! Gemeinden können NICHT über den Luftraum verfügen!

Der Antrag sollte mindestens 6 Monate vor Ablauf des Bescheides bei der Austro Control eingereicht werden. Die Unterlagen können natürlich schon früher zusammengestellt werden.