Es muss sich um einen kompetenten Fernpilot handeln; d.h., das kann auch ein Modellflugkollege sein. Dieser muss den restlichen Tag aber nicht anwesend sein.

Hier gilt ebenso die EU-Verordnung 947-2019. Im Bereich von Zivilflugplätzen muss genauso in der offenen Kategorie geflogen werden oder um eine Artikel 16 Genehmigung angesucht werden. Bekannt ist schon, dass eine Artikel 16 Bescheid als Auflage enthalten wird, dass nur bei geschlossenem Zivilflugplatz der Modellflugbetrieb möglich sein wird.

Die Deutsche Zulassung ist in Österreich nicht relevant. Das Modell muss nach den Österreichischen Richtlinien „gecheckt“ werden!

Ein Modellflugplatz mit Artikel 16 Bescheid mit einem zulässigen Abfluggewicht das größer/gleich ist wie das Abfluggewicht meines Modells.  

Checklisten: 

Erst-Prüfung des technischen Zustandes – immer mitzuführen
Vorflugkontrolle des technischen Zustandes – vor jedem Betrieb auszufüllen