Es gelten die Bestimmungen des Sporting Code Sektion 7 Rekorde mit den hier aufgeführten nationalen Bestimmungen und Vereinfachungen und Ergänzungen wie aufgeführt.
Ein Rekordbewerber muss im Besitz eines gültigen Österreichischen Aero-Club-Ausweises (Erlagscheinabschnitt) und einer gültigen Sportlizenz sein.
Sollte nachzuweisen sein, dass bei der Abnahme eines Rekords Unkorrektheiten vorgekommen sind, so haben der/die Rekordwerber sowie die Sportzeugen von der Bundessektion Modellflug mit folgender Bestrafung zu rechnen:
Der Sportzeuge verliert auf Dauer seine Prüfergenehmigung. Der Rekordwerber wird auf mindestens 2 Jahre für alle Wettbewerbe gesperrt. Der Österreichische Aero-Club behält sich weitere Disziplinarmaßnahmen vor.