Stand: 09.08.2011


Zum Thema Eigenimporte von RC-Anlagen und Komponenten aus China

Weder der OEAC- Sektion Modellflug, noch Vereinsvorstände sind für die Einhaltung der CE-Vorschriften und Richtigkeit der Konformitätserklärung für 2,4GHz RC-Anlagen verantwortlich.

Der jeweilige Vereinsvorstand darf davon ausgehen (im guten Glauben), dass der Betreiber (Pilot) eine für Österreich zugelassenen RC-Anlage betreibt.

Handelt es sich um RC-Anlagen, die im europäischen Fachhandel erworben wurden, so liegt den Anlagen eine Konformitätserklärung des Herstellers/Inverkehrsbringer immer bei.

Bei Eigenimporten ist der Importeur/Inverkehrsbringer für den Nachweis der Einhaltung der EU Richtlinien für die jeweiligen Produkte selbst verantwortlich!

Die in vielen Fällen beigelegte "Verification of Compatibility" entspricht nicht den gültigen EU- Bestimmungen (ausgestellt in China), denn für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter für die Erstellung der Konformitätserklärung erforderlich! Weiter ist zu beachten, dass in Österreich ausschließlich eine Sendeleistung von 100 mW für 2,4Ghz RC-Anlagen zugelassen ist. Viele Fernostprodukte erfüllen diese Auflage nicht!!

Die Sektion Modellflug weist ausdrücklich darauf hin, dass beim Betrieb von nicht in Österreich und der EU genehmigten RC- Anlagen, es bei Unfällen zu Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung kommen kann!

Dr. Georg Breiner
Bundessektionsleiter
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